Forum-Gewerberecht

» Reisegewerbe nach 55b nicht anmelden? «

Hey,

ich benötige nach § 55b keine Karte. Nach § 55c müsste ich mein Gewerbe nur anzeigen, wenn es nach § 55a befreit ist. § 14 greift ja auch nicht.

Melde ich jetzt mein Gewerbe einfach nicht an?

PS: Nicht ganz dieses Forum, aber ... ich wäre ja auch nicht nach § 35a GewStG gewerbesteuerpflichtig, oder?


[COLOR=green]Hinweis der Moderation: Fragen mit "ich" führen regelmäßig in den Bereich der individuellen Rechtsberatung. Und dafür ist dieses Forum kein geeigneter Ort. [/COLOR]



Gepostet am 26.04.2023 um 11:49 von:
Benutzer: schrubbie
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124530#post124530


Beitrags-Print by Breuer76