Forum-Gewerberecht

» Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen «

 Moin  

Dem kann ich folgen und entspricht im Grunde meiner Denkart und wie ich die Vorschrift ebenfalls verstanden habe. Zunächst...bis ich diesen Passus fand und den meine Vorgesetzten eben so, wie oben erläutert, auch verstehen.


 Party2    party4    Weisse Flagge  



Gepostet am 25.04.2023 um 09:32 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124516#post124516


Beitrags-Print by Breuer76