Forum-Gewerberecht

» Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen «

Nee, das war die letzte Auflage und wir haben hier noch die 11. Auflage, weil vor meiner Zeit mit einem Kommentar gar nicht gearbeitet wurde. Als ich nach einem Kommentar recherchierte, als ich Gaststätten 2019 übernahm, bin ich eher zufällig darüber gestolpert, dass dieses Buch verstaubt und wohl seit Jahrzehnten unbenutzt noch in unseren Amtsstuben zu finden war. Da man nie damit arbeitete, wurde dann auch leider versäumt, 2003 wenigstens die letzte Auflage anzuschaffen.  Augen rollen  

Letztendlich heißt es:

"Wenn die Erlaubnis durch Tod des Inhabers erlischt, ohne, dass ein Weiterführungsrecht nach § 10 besteht, ist zu berücksichtigen, dass das Erlöschen ohne Zutun des Erlaubnisinhabers erfolgt ist und dass als Übernahme i.S.d. § 11 der objektive Übergang genügt; in diesen Fällen ist die Erteilung der vorl. Erlaubnis mit dem Zweck des Gesetzes vereinbar und daher zulässig, wenn der Betrieb innerhalb der Frist des § 8 übernommen wird."



Gepostet am 20.04.2023 um 11:31 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
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