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» Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen «

[quote][i]Original von Roesje[/i]
Ah...habe jetzt nochmal in der Kommentierung gelesen und letzte Woche natürlich überlesen, dass ganz am Schluss noch steht, dass man es als noch vereinbar mit dem Gesetz hält, eine vorläufige innerhalb der Jahresfrist zu erteilen, wenn die eigentliche Erlaubnis durch Tod bereits erloschen ist.
[/quote]

Moin!

Fundstelle?



Gepostet am 20.04.2023 um 08:03 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124485#post124485


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