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hallo,

laut der neuesten Spielverordnung (die aber schon in Kraft getreten ist ) gilt :

[B]Die Regelung, die Geräte in Spielhallen oder Gaststätten betrifft, verlangt dass es pro Person und Gerät nur ein Identifikationsmittel gibt. Das soll verhindern, dass jemand an mehreren Geräte gleichzeitig Glücksspiele spielt.[/B]



pg.



Gepostet am 17.04.2023 um 22:05 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124469#post124469


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