Forum-Gewerberecht

» Gewerbe oder Freier Beruf ? «

Dann haben Sie das falsche gelernt.
Ob ein Gewerbe vorliegt entscheidet nicht das Finanzamt anhand des Einkommensteuergesetz, sondern das Gewerbeamt aufgrund der Gewerbeordnung.
Die Einstufung des Finanzamtes gilt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nicht aber dafür , ob ein Gewerbebetrieb vorliegt.

Ob man die entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, ist zwar für das Finanzamt Entscheidungskriterium; für das Gewerbeamt dagegen ist das nicht relevant. Zumindestens in der Theorie.

Mal abgesehen davon , wüßte ich nicht, was das einen Unternehmer interessieren würde, ob ein Kunde vom Finanzamt als gewerblich oder freiberuflich eingestuft wird. Hierbei geht es ja um Einkuenfte aus gewerblicher Tätigkeit oder Einkuenfte aus Selbständiger Tätigkeit. Ist auch noch die Frage, ob ein Unternehmer erfahren darf, ob ein Kunde Einkuenfte aus Gewerblicher Tätigkeit oder Selbständiger Tätigkeit erzielt.



Gepostet am 13.04.2023 um 21:07 von:
Benutzer: B.R.
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