Forum-Gewerberecht

» Gewerbe oder Freier Beruf ? «

Ich habe das auch immer so gesehen wie SteBa, habe aber diese Woche vieles dazu gelernt.

Diese Einstufung vom Finanzamt kann für nur eine bestimmte Tätigkeit gelten. Es kann sein, dass diese dann tatsächlich freiberuflich ist, aber andere Tätigkeiten anzeigepflichtig nach GewO. Das wäre dann ein so genanntes Mischgewerbe.

Wenn man Zweifel hat, sollen die "Freiberufler" einen entsprechden Nachweis vom Finanzamt vorlegen. Diese Bestätigung erfordert eine größere Prüfung und kostet Gebühren, so dass die die meisten gar nicht haben werden.

Ich hatte da so einen Fall mit Webdesign.
Das kann ein Gewerbe sein, aber auch freiberuflich, je nach Einstufung des Finanzamtes und der Ausbildung. Falls der Informatiker tatsächlich studiert hat oder eben nicht könnte hier die höherwertige Ausbildung zählen.
Der Kunde hat behauptet, das Finanzamt hätte ihn so eingestuft, hat es aber gar nicht.



Gepostet am 13.04.2023 um 15:53 von:
Benutzer: klinz
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