Forum-Gewerberecht
» Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen «
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die Kommentare sind hier relativ eindeutig. Der Fall ist jetzt auch nicht 0850, sodass sich andere Gaststättenbetreiber auf den Fall berufen könnten. Daher würde ich das Vorgehen von Steba übernehmen und meine Kapazitäten den anderen 100 Fällen widmen.
VG
Gepostet am 11.04.2023 um 10:08 von:
Benutzer: EinQuantumRecht
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124450#post124450
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