Forum-Gewerberecht

» Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen «

[quote][i]Original von EinQuantumRecht[/i]
 Moin  ,

Der rechtlich wahrscheinlich richtigste Weg:
Demjenigen mitteilen, dass die Unterrichtung definitiv vorliegen muss. Dann muss er möglicherweise weite Strecken aufnehmen aber vielleicht hat ne andere IHK noch nen früheren Termin frei.

VG

PS, da war Steba mal wieder schneller    [/quote]

Für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis ist das Vorhandensein eines Unterrichtungsnachweises nicht notwendig. (Metzner/Thiel, 7. Aufl. 2023, GastG § 4 Rn. 119)

Eine vorläufige Erlaubnis könnte unter den Bedingungen erteilt werden.



Gepostet am 11.04.2023 um 08:32 von:
Benutzer: Bendino
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124448#post124448


Beitrags-Print by Breuer76