Forum-Gewerberecht

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Ob es sich lohnt, muss jeder für sich selber entscheiden.
Als Angestellter (geringfügig Beschäftigter sog. 450 Eur Job) hat man grundsätzlich Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit usw. Die Fehler die man macht sind haftungsrechtlich ein Problem des Arbeitgebers, Arbeitgeber beteiligt sich an Sozialversicherung usw. Werkzeug / Material bekommt man gestellt.

Als Unternehmer muss ich meinen Vertrag erfüllen, egal ob der einzige Mitarbeiter (man selbst) krank oder Urlaubsreif ist, Versicherungen (für Fehler, Sozialversicherung usw.) muß man selber in den Preis einkalkulieren, Kündigungsfristen sind im Vertrag geregelt, Gesetzlichen Kündigungsschutz usw. gibt es nicht. Werkzeug / Material usw. muss man selber besorgen und ggf in Rechnung stellen (je nach Vertrag). Daneben muß man die Einkünfte versteuern und (zumindest in einfacher EÜR) Buch führen. Sehr wahrscheinlich kommen pflichtbeiträge bei verschiedenen "Verbänden" (IHK, Berufsgenossenschaft usw) dazu (soweit man da nicht in Ausnahmeregelungen fällt)

Ob das bei nur einem Kunden nicht eine Scheinselbständigkeit ist?

Auch sollten die Preise unterschiedlich ausfallen. Jeder Handwerker kostet auf der Rechung über 50 Eur der Arbeiter bekommt davon aber nur 25 brutto... warum wohl.

Wenn der Betrag der gleiche bleibt, lohnt es sich sicher, aber nur für den Auftraggeber.



Gepostet am 02.04.2023 um 10:12 von:
Benutzer: Martin Halbinger
Der Original-Beitrag :
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