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play-j hatt es eigendlich schon auf den punkt gebracht .  Respekt  



Lingna ,

1. mag ja sein das das Gerät Multi-Games Kassic sehr dem Multi-Game ähnelt ,
doch der Riesen unterschied ist das der eine PTB Zulassung nach 33c hat und der andere nicht.
Zu erkennen an der Zulassungskarte und der Seriennummer am Gerät. Und wenn sich die Geräte noch so ähnlich sind, sind die unterschiede massiv. Oder anders: Zwei ( sagen wir mal ) GSG Rondo hängen in einer Halle. Die Kontrolle kommt und schaut sich den einen Rondo an, überprüft ob der erste Rondo eine Zulassung hat und erkennt das alle O.K ist, denn gehen die Beamten aber nicht am zweiten Rondo vor bei und sagen „ Der sieht genau so aus wie der andere also müssen wir den nicht überprüfen“. Nein bei dem weiten Rondo wird dann auch nach der Zulassungskarte geschaut. Also ob ein Gerät erlaut ist oder nicht lässt sich an der Zulassungskarte der PTB erkennen.
Und da spielt es keine rolle ob es ein Gerät gibt das so ähnlich aussieht oder nicht.
Wenn eine PTB Zulassung da ist nach 33c mit Zulassungskarte und Seriennummer kann man nicht einfach sagen: Ja der sieht aber verdammt nach Fungames aus.

2. Zitat:


Gleiches beim JP. Laut SpielVero. ist der eindeutig verboten! Nur die in den Geräten integrierten sind erlaubt. Von den Gesetzgebern war das sicherlich nicht so vorgesehen. Warum das heute so ist, wissen evtl. die PTB und die Hersteller. Woher soll ein Vollzugsbeamter nun wissen, dass ein JP, welcher mittig zwischen 2 Geräte angebracht ist nicht unter das JP-Verbot fällt.






Und da sind wir beim Punkt gelandet: Wenn jemand die Geräte kennen würde wüste er,
der Jackpot der über den zwei Geräten hängt ist mit den zwei Geräten verbunden und könnte auch als integrierter Jackpot angesehen werden. Die PTB Zulassung bezieht sich nur auf die zwei GSG und dem Jackpot der darüber hängt. Man kann nicht einfach einen anderes Gerät nehme und mit eins der anderen zwei Geräte tauchen. Die Zulassung bezieht sich nur auf die zwei Geräte in Verbindung mit dem Jackpot. Auch die Zulassungskarten sind alle drei gleich und beziehen sich nur auf diese drei Geräte ( GSG, GSG, Jackpot ).

Kurze Sache noch zum Jackpot: Warum ist der Jackpot verboten?
Suchtgefahr kann es nicht sein dann wären sie in Casinos auch verboten. (O.K hat auch was damit zu tun aber war nicht der Hauptgrund)
Jackpots sind verboten da bei einem Gewinn vom Jackpot die Gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen (500€ Höchstgewinn in einer Stunde) übergangen worden ist.

So und zu der Frage wie die Beamten erkennen können ob es ein Geldspielgerät ist oder nicht, ist einfach zu beantworten: Kleine Zulassungskarte im Gerät und einer Seriennummer am Gerät die zur Zulassung passt. Kann nicht soooo schwer sein.

Meike und alle anderen Ordnungsbeamten.

Ja ich weiß dass alles zurzeit sehr verwirrend ist, doch dafür kann der Automatenaufsteller doch nichts. Und wie oben schon beschrieben handelt es sich bei den von mir geschilderten Fällen nicht um irgendwelche Gutachten oder Stempel von der PTB sondern ich rede hier von Geräten nach 33c mit Zulassungskarte und Seriennummer. Wenn du eine Gauselmann Halle in der nähe hast, dann schau dir sie mal an. Da wirst du die Geräte mit Jackpot 100% finden.
Ansonsten sollte für dich doch kein Problem sein direkt die PTB zu fragen wie so etwas geht.


Also für mich Automatenaufsteller ist immer noch die PTB Abnahme nach 33c mit Zulassung entscheidet. Wie und warum die Geräte erlaubt wurden kann doch jetzt nicht auch noch unser Problem sein. Und Meike soweit müsstest du mich jetzt kennen das ich mich nicht über eine Kontrolle aufrege bei denen die Beamten illegale Geräte ausschalten.

Gruß Stefan



Gepostet am 22.03.2007 um 14:56 von:
Benutzer: AlsunaSB
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