Forum-Gewerberecht

» Wegfall des GastG und Aufnahme in die GewO «

Grüß Gott aus Mittelfranken,

die von den Kollegen angesprochenen Probleme gehen immer noch von dem Standpunkt aus, dass die Probleme auch zukünftig von uns zu bewältigen sind. Was ist nach einem Wegfall der Erlaubnispflicht? Ein kurzes Telefonat mit einem verärgerten Nachbarn - Verweis auf die fehlende Zuständigkeit - vielleicht noch ein Hinweis auf mögliche weitere Hilfen (...wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Rechtsanwalt oder ...), das wars dann wohl.
Gruß Flock



Gepostet am 07.12.2005 um 12:54 von:
Benutzer: Flock
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