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Hallo,

1. Wieso das lange Gerede, Gauselmann hat nun mal eine Zulassung für 2 Geldspielgeräte, gekoppelt mit einem Jackpot. Wenn das hier im Forum nicht bekannt sein soll, hier die infos.
2 Geräte, 1 Jackpot, die Einheit mit 1 Zulassung, gilt jedoch für beide Geldspielgeräte.  

2. Man sollte davon ausgehen, das wenn ein Gerät eine sichtbare Zulassung hat, (Urkunde, oder am Gerät die abgerissene Karte) dem auch so ist und nicht von einem Polizisten oder gar unkundigen Ordnungsbeamter, ohne Regress, stillgelegt werden kann.

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Gepostet am 22.03.2007 um 13:41 von:
Benutzer: play-j
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