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» gGmbH anmeldepflichtig? «

Hallo  smile  ,

als Neuling im Gewerberecht, aber mit guten Kenntnissen im betriebswirtschaftlichen Bereich, weiß ich, dass eine gGmbH eine Gewerbeanmeldung vornehmen muss.
Die gGmbH ist, genauso wie die GmbH, in ihrer Rechtsform eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung gegenüber Gläubigern auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt ist.
Eine gGmbH ist eine Sonderform der GmbH, die durch ihre Gemeinnützigkeit „nur“ steuerliche Vorteile genießt. Auch darf die gGmbH Gewinne erzielen – diese dürfen nur nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern müssen ausnahmslos gemäß dem Gesellschaftsvertrag einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen. Ebenso darf die gGmbH Rücklagen für bestimmte gemeinnützige Zwecke bilden. Auch ist eine gGmbH bei Misswirtschaft nicht vor einer Insolvenz geschützt.
Die Gemeinnützigkeit wird in den §§ 51 bis 68 AO definiert, ansonsten gelten für die gGmbH die gleichen Rechtsgrundlagen, wie für eine GmbH (z.B. GmbHG, HGB, GewO).

Lasst euch von dem kleinen g nicht beeinflussen, dass sagt nur aus, dass bei einer Steuerprüfung nur noch genauer hingeschaut wird, ob die Gemeinnützigkeit eingehalten wird   

Liebe Grüße aus Thüringen



Gepostet am 09.03.2023 um 07:55 von:
Benutzer: Zoller
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