Forum-Gewerberecht

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    und  Willkommen   im Forum,

m. E. ist die gGmbH keine eigenständige Rechtsform, so dass ein Zurückweisen der Anmeldung alleine deswegen nicht in Betracht kommt.

Außerdem denke ich, dass eine gGmbH, ebenso wie unsere gemeinnützigen Vereine, alle einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (in der Praxis oft Gaststätten) haben können, der sich gewerblich und mit Gewinnerzielungsabsicht betätigt. Dass die Überschüsse am Ende wieder gemeinnützig verwendet werden, ist dabei unbeachtlich.

Der wirtschaftliche Gesachäftsbetrieb ist dann auch steuerlich anders gestellt. Für ihn müssen Umsatzsteuer und bei entsprechenden Erträgen auch Körperschaftsteuer abgeführt werden.

Beste Grüße

CS



Gepostet am 08.03.2023 um 13:03 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124215#post124215


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