Forum-Gewerberecht

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Mich interessiert das immer als Gewerbebehörde und ich finde diese Abweichungen in diesen Rechtsgebieten auch teils unlogisch und nicht wirklich förderlich für die zumindest im Gewerberecht bestehende Zielsetzung Gewerbeüberwachung/Gefahrenabwehr, wenn andererseits in anderen Registern alles Mögliche drin stehen kann, ohne, dass es wahr sein muss (mit dem Sitz der Gesellschaft ist das ja auch schon oft herrlich, Stichwort: Briefkastenadressen), aber nunja...

Auf die Schnelle habe ich das hier gefunden: [URL]https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__76.html[/URL]

Im Zweifel teile ich dem Amtsgericht stets meine Erkenntnisse über den SV mit. Was die dann daraus machen oder nicht, ist dann nicht mehr meins, aber ich habe dann wenigstens etwas in der Gewerbeakte, dass ich entsprechend informiert habe.



Gepostet am 01.03.2023 um 15:54 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124136#post124136


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