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Das liest sich für mich allerdings so, dass die GmbH keine andere Funktion als die der Komplementärin der KG hatte. Insofern hätte es nur eine Meldung geben dürfen.
Gepostet am 28.02.2023 um 11:48 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124113#post124113
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