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[quote][i]Original von Civil Servant[/i]
Die letztgenannte Lösung kommt eigentlich nur in Betracht, wenn bei der Anmeldung zwei Firmen getrennt angemeldet wurden, wobei das eigentlich ein Fehler gewesen wären, zumindest, wenn man die VV zum § 14 zu Grunde legt.[/quote]

Guten Morgen Civil Servant.

Beide Firmen wurden natürlich mit unterschiedlichen Tätigkeiten getrennt angemeldet.
Mit der Namensänderung im Handelsregister wurde auch der Gegenstand des Unternehmens verändert. Somit entfiel der Passus mit Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen......an der Firma XY GmbH & Co. KG in xxxxxxxxx. Einzig die Tätigkeitsbeschreibung der GmbH & Co. KG ist verblieben. Diese stand auch schon immer im HR-Eintrag der Verwaltungs GmbH und jetzt als alleiniger Gegenstand des Unternehmens im Eintrag der XY GmbH.



Gepostet am 28.02.2023 um 10:26 von:
Benutzer: Gewerbe Hlg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124112#post124112


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