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» Gewerbemeldung zurückweisen wegen Zahlungsrückständen? «

Hallo Zusammen,

unser Kämmerer ist auf die glorreiche Idee gekommen, dass bei künftigen Gewerbean-, um, oder –abmeldungen zwingend in die Bürgernummern der Gewerbetreibenden geschaut werden sollte, um die offenen Posten bzw. Forderungen zu prüfen. Insbesondere bei Gewerbean- oder –ummeldungen hätten wir die Möglichkeit, die "Gewerbeerlaubnis" nicht zu erteilen, mangels Voraussetzung einer „vertrauenswürdigen Gewerbefähigkeit“ aufgrund der bestehenden Rückstände.

Grundsätzlich kann ich nachvollziehen, worauf er hinaus will.

Aber abgesehen davon, dass es keine Erlaubnis ist, die wir erteilen, kann ich eine Gewerbemeldung doch nicht zurückweisen, weil der Bürger irgendwelche Rückstände hat. Das könnten nämlich Kita-Gebühren, Hundesteuer, Grundsteuer, etc. sein. Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun, oder?

Gruß



Gepostet am 28.02.2023 um 09:58 von:
Benutzer: StockenteElch
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