Forum-Gewerberecht

» Foodtruck Reisegewerbe? «

... womit die Tätigkeit Elemente beider Gewerbeformen in sich birgt. Krass das.

Ich würde dann dem äußeren Eindruck wahrscheinlich den Ausschlag geben lassen und das als Reisegewerbe einstufen, wobei mir die Abgrenzung zwischen Reisegewerbe und einer gastronomischen Tätigkeit, für die eine Gestattung (GastG-Bund) oder spezielle Anzeige (z.B. nach § 6 GastG-Hessen) erforderlich ist, fließend ist und mir bis heute Probleme bereitet.



Gepostet am 28.02.2023 um 08:37 von:
Benutzer: Civil Servant
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