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» Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern «

Danke.

Ja, ich frage immer nach dem Datum der Aufgabe und nach dem Grund. Von daher ist das nicht mein Dingen, wenn es so angegeben wurde und ich es auch so übernommen habe und mir abzeichnen lassen habe.

Zitat:
" Hieraus wird aber deutlich: Ob die eigentliche steuerpflichtige Tätigkeit tatsächlich aufgenommen wurde, besagt die Gewerbean- oder -abmeldung ohnehin nicht."

Eben.  smile  



Gepostet am 28.02.2023 um 08:33 von:
Benutzer: Oerly
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124104#post124104


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