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» Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern «

[quote][i]Original von Oerly[/i]
@Thomas Mischer: Bei der Abmeldung im Februar hatte ich sie (wie jeden Gewerbetreibenden) gefragt, zu wann abgemeldet werden soll. Antwort: zum 01.01.2023
Als Grund der Aufgabe: Betrieb nie ausgeübt


Von daher ist es nicht mein Fehler.

[/quote]

Doch. Zumindest nicht eindeutig nein. Es ist Ihre Aufgabe, den "richtigen" Zeitpunkt der Gewerbebeendigung, ggf. durch Nachfragen, zu ermitteln. Zum Betrieb eines Gewerbes gehören auch die die eigentliche gewerbliche Tätigkeit vorbereitenden Aktivitäten (Kontoeröffnung, Notar, Geschäftsräume anmieten, ja sogar das Suchen nach geeigneten Geschäftsräumen usw.). Es muss also einen Zeitpunkt geben, zu dem diese vorbereitenden Tätigkeiten eingestellt wurden. Wenn das am 1.1.2023 war, ist dieses Datum richtig. Lag dieser Zeitpunkt früher, eben nicht.

Hieraus wird aber deutlich: Ob die eigentliche steuerpflichtige Tätigkeit tatsächlich aufgenommen wurde, besagt die Gewerbean- oder -abmeldung ohnehin nicht.

Das kann - in steuerrechtlicher Hinsicht - aber nicht zu Lasten des Gewerbetreibenden gehen. Denn der ist - bei Meidung einer Ordnungswidrigkeit - gemäß § 14 GewO verpflichtet, das Gewerbe anzumelden, sobald er es anfängt, und nicht erst, wenn er mit der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit beginnt. Womit wir wieder beim Schwarzen Peter wären.



Gepostet am 28.02.2023 um 08:26 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124103#post124103


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