Forum-Gewerberecht

» Foodtruck Reisegewerbe? «

Danke.
Also es ist wohl so, dass sie vom Veranstalter bezahlt wird, um überhaupt auf das Fest zu kommen und dann müssen die Besucher die Speisen nochmal bezahlen, wenn sie was bestellen.



Gepostet am 28.02.2023 um 08:24 von:
Benutzer: StockenteElch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124102#post124102


Beitrags-Print by Breuer76