Forum-Gewerberecht

» Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern «

Moin!

Ich würde eine bereits vorgenommene Abmeldung allein auf "Kundenwunsch" nicht mehr ändern.

Das Datum, zu dem dass Gewerbe abgemeldet wurde, beweist doch faktisch nichts. Außer der Tatsache, dass der Gewerbetreibende angegeben hat, zu einem bestimmten Zeitpunkt das Gewerbe beendet zu haben. Wird das Datum ohne sachlichen Grund (Schreibfehler o. ä.) geändert, beweist es nicht einmal dies, obwohl der äußere Anschein (GewA3) dies nahelegt.

Warum wollen Sie den Schwarzen Peter spielen?

Sie wissen nicht, wann das Gewerbe tatsächlich beendet wurde. Und der Finanzbeamte weiß es auch nicht. Wenn der Gewerbetreibende tatsächlich auf Veranlassung des Finanzamtes die Änderung wünscht, dann doch nur deshalb, weil der dortige Beamte einem amtlichen Beleg für die Akte möchte. Und dadurch (vermeintlich) von der Verantwortung befreit wird, zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt das Gewerbe beendet wurde.

Das Finanzamt muss entscheiden, ob die Behauptung des Steuerpflichtigen stimmt, dass der Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Gewerbes von dem von ihm veranlassten anderslautenden Eintrag im GewA3 abweicht. Nicht Sie!



Gepostet am 28.02.2023 um 08:05 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124100#post124100


Beitrags-Print by Breuer76