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» Gewerbe bereits abgemeldet - Melder möchte nachträglich noch das Abmeldedatum ändern «

@Thomas Mischer: Bei der Abmeldung im Februar hatte ich sie (wie jeden Gewerbetreibenden) gefragt, zu wann abgemeldet werden soll. Antwort: zum 01.01.2023
Als Grund der Aufgabe: Betrieb nie ausgeübt


Von daher ist es nicht mein Fehler.

Ich kann ein bereits nicht mehr existierendes Gewerbe, nachträglich zu einem früheren Zeitpunkt abmelden.

Meine Gedanke war, dass ich dem Gewerbetreibenden einen Zweizeiler schreibe, auf dem vermerkt ist, dass dies technisch nicht möglich ist aber wir einen Vermerk zu unseren Akten schreiben, dass das Gewerbe angeblich nie ausgeführt wurde und der Gewerbetreibende dieses Datum zur Abmeldung angegeben hatte.



Gepostet am 28.02.2023 um 08:02 von:
Benutzer: Oerly
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124099#post124099


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