Forum-Gewerberecht

» Foodtruck Reisegewerbe? «

Hallo Zusammen,

ich brächte Hilfe bei der Unterscheidung zwischen Reisegewerbe und stehendem Gewerbe.
Folgender Fall:
Frau Z. ist bereits im Besitzeiner RGK mit "Foodtruck, Anbieten von Speisen".
Sie wird von ausschließlich von Veranstaltern gebucht, um dann mit Ihrem Truck auf Festen (privat wie öffentlich) etc. zu stehen und dort Ihre Speisen anzubieten. Sie bereitet natürlich viel zuhause vor, aber die Speisen werden dann frisch vor Ort zubereitet.

Jetzt ist ihr Steuerberater der Meinung, sie müsse zusätzlich noch ein stehendes Gewerbe anmelden, da die RGK ja nur die Erlaubnis sei, mit dem Gewerbe "zu reisen" aber immer noch ein "normales" Gewerbe angemeldet werden müsse.

Jetzt die Frage: hätte für diese Tätigkeit überhaupt eine RGK ausgestellt werden dürfen? Sie wird ja vorher bestellt, oder? Wäre das nicht stehendes Gewerbe?

Danke für Eure Mitthilfe.
Gruß



Gepostet am 27.02.2023 um 14:19 von:
Benutzer: StockenteElch
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124095#post124095


Beitrags-Print by Breuer76