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» Führungslose GmbH Abmeldung von Amtswegen? «

Hallo,

wenn der Gewerbebetrieb eingestellt wurde, hat selbstverständlich eine Abmeldung zu erfolgen. Da die Gewerbetreibende derzeit nicht über einen gesetzlichen Vertreter verfügt, kann die Abmeldung in diesem Fall nur von Amts wegen erfolgen. Voraussetzung ist aber, dass die Betriebsaufgabe auch tatsächlich eindeutig feststeht.
Eine Gewerbeuntersagung setzt die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden voraus. Einer juristischen Person ist dabei das Verhalten ihres gesetzlichen Vertreters zuzurechnen. Wenn der Geschäftsführer ohnehin abberufen wurde, dürfte eine Gewerbeuntersagung aber nicht mehr erforderlich sein (ungeachtet der Frage, ob seine -strafrechtliche?- Verurteilung als Grundlage für eine Untersagung in Frage gekommen wäre).



Gepostet am 24.02.2023 um 12:23 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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