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Ohne Partei für übereifrige Vollzugsbeamte zu ergreifen, stellt sich doch die Frage, warum kommt es zu solchen Verwechselungen?
Werden mit Namensgleichheit evtl. ganz bewusst die Leute in die Irre geführt. Das Gerät
[URL=http://cgi.ebay.de/Multi-Game-2-Wandgeraet-mit-Akzeptor-und-Loeschkart
e_W0QQitemZ300093250554QQcategoryZ8728QQcmdZViewItem]„Multi-Game“[/URL] ist weiterhin auf dem Markt und wird zu Höchstpreisen gehandelt. Das sich dieses illegale Gerät nur durch den Namenszusatz „Classic“ von einem zugelassenen Gerät unterscheidet, ist nicht gerade logisch.

Gleiches beim JP. Laut SpielVero. ist der eindeutig verboten! Nur die in den Geräten integrierten sind erlaubt. Von den Gesetzgebern war das sicherlich nicht so vorgesehen. Warum das heute so ist, wissen evtl. die PTB und die Hersteller. Woher soll ein Vollzugsbeamter nun wissen, dass ein JP, welcher mittig zwischen 2 Geräte angebracht ist nicht unter das JP-Verbot fällt.
Wir sollten uns nicht bei den Beamten bedanken, sondern bei denen, die für solche Missverständnisse gesorgt haben und das wären die Hersteller und die PTB.

   



Gepostet am 22.03.2007 um 05:36 von:
Benutzer: Lingna
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