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» ehrenamtlicher Konsum - Gewerbeanmeldung? «

Guten Morgen!

in einem alten Konsum sollen demnächst wöchentlich Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden. Die Produkte, die verkauft werden sollen, stammen aus der Region. Geöffnet wird der Konsum nur für ein paar Stunden in der Woche und wird dabei von Ehrenamtlern betrteut. Die Bezahlung erfolgt über eine Kasse des Vertrauens.

Somit liegt offensichtlich keine Gewinnerzielungsabsicht vor, welche aber laut Definition des Gewerbebegriffs Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit ist. Demnach müssten die Betreiber des Konsums kein Gewerbe für ihren Verkauf im Konsum anmelden. Liege ich damit richtig, oder ist hier doch eine Gewerbeanmeldung notwendig?
Meines Erachtens müssten lediglich die Erzeuger der zu verkaufenden Produkte die entsprechenden Gewerbeanmeldungen und Erlaubnisse aufzeigen - oder stehe ich hier vielleicht auf dem Schlach?


Vielen Dank im Voraus!



Gepostet am 09.02.2023 um 07:59 von:
Benutzer: Kristin Jahncke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123992#post123992


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