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Hallo B.R.,

vorausschicken möchte ich, dass ich auch ein "Verwaltungsmitarbeiter einer 8000 Einwohner Gemeinde" bin     und gewerbliche auf der einen, steuerliche Aspekte auf der anderen Seite strikt getrennt werden müssen. Ich betrachte nur die gewerbliche Seite, da diese Grundlage für mein Handeln ist, wobei ich mich den Ausführungen von Civil Servant vollumfänglich anschließe.

Ihre Auffassung, dass der Honorarberater nach 34h sehr wohl Produkte nach 34f vermittelt, nur eben dafür keine Provision erhält, ist ja echt "interessant"!

Der Unterschied zwischen Berater und Vermittler ist doch, dass, während Vermittler auf Provisionsbasis im Auftrag von einem oder mehreren Produktanbietern die Vorteile der jeweiligen Produkte in den Vordergrund stellen, damit es zum Kauf dieser kommt, liefern Berater (die auf jegliche Zuwendungen der Produktanbieter verzichten) den Beratungsempfängern vollständige Entscheidungsgrundlagen, weil sie unabhängig von einem Vertragsabschluss mit einem speziellen Produktanbieter direkt vom Beratungsempfänger für diese bezahlt werden (Honorar).

Diese strikte Unterscheidung ist ja auch vom Gesetzgeber mit den §§ 34f und h bezweckt worden.

Das schlimme ist, dass es unter den "Beratern" diverse "schwarze Schafe" gibt, die unter dem "Mäntelchen" des Beraters zugleich auch als Vermittler tätig werden!!! Dadurch entstehen m.E. Interessenkonflikte, wenn der Berater zwischen den Formen Honorar oder Provision wechseln kann oder sogar beide Formen kombiniert.

Interessant st in diesem Zusammenhang ein Endurteil des LG Dresden (Az.: 42 HK O 48/20).

Das Erlaubnisinhaber nach 34 f oder h natürlich auch zu steuerlichen Aspekten informieren (unabhängig davon ob sie vermittelnd oder beratend tätig sind), steht doch außer Frage, hat jedoch keinen Einfluss auf die gewerberechtliche Beurteilung.

Freundliche Grüße aus`m sonnigen Oderbruch  smile  , der



Gepostet am 08.02.2023 um 08:55 von:
Benutzer: Franzose
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