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Das ist nicht richtig so.

Der Honorar Finanzberater nach § 34 h Gewerbeordnung vermittelt sehr wohl Produkte
gem. § 34 f Gewerbeordnung. Nur darf er dafür keine Provisionen beziehen.

Darüber hinaus berät doch jede Bank und jeder andere Vermittler über die steuerliche Seite der Geldanlage.

Z.B. waren früher die Auszahlungen aus Lebensversicherungen steuerfrei. Da hat doch jeder Vermittler versucht, diese Produkte an den Mann bzw. die Frau zu bringen, indem er die steuerlichen Vorteile betont hat.

Und bei den Steuersparmodellen der Geschlossenen Fonds berät doch jeder Anlagevermittler über die steuerlichen Verlustzuweisungen in der Anfangsphase. Diese steuerlichen
Verlustzuweisungen sind doch das Hauptargument der Vermittler von Geschlossenen Fonds.

Wieso sollte man dann bei der Privaten Finanzplanung ohne Vermittlung von Finanzdienstleistungen nicht über die steuerliche Seite der Geldanlage informieren
dürfen ?



Gepostet am 07.02.2023 um 19:07 von:
Benutzer: B.R.
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