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Das klärt man mit dem örtlich zuständigen Gewerbeamt bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Meine Einschätzung: Da für diese Tätigkeit gerade kein akademischer Abschluss erforderlich ist, spricht hier vieles für Gewerbe.

Es kommt bei der Einstufung nicht darauf an, ob man akademisch ausgebildet ist, sondern nur, ob man das dazu (zwingend) braucht, ob man den Job andernfalls nicht ausüben dürfte.

Beste Grüße
   
CS



Gepostet am 07.02.2023 um 13:10 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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