Forum-Gewerberecht

» Altenpflege Gewerbe?! «

Ich würde das etwas differenzierter betrachten. Bei einer "Tagespflege[U]einrichtung[/U]" ist dir Verpflegung inklusive. Kommt aber ein ambulanter Pflegedienst in eine Senioren-WG[sup]*)[/sup], so liefert er dort Pflege- und Pflegehilfsleistungen ab. Dazu könnte auch das Anreichen von Speisen und das Füttern gehören, nicht aber die Herstellung.
[sup]*)[/sup] Die Senioren-WG wird dabei in Schleswig-Holstein als selbstverwaltete Wohngemeinschaft betrachtet, mit getrenntem Mietvertrag und ggf. Pflegevertrag. Wenn dann einer auch Verpflegung anbietet, müsste dieses „Catering“ natürlich auch in der jeweiligen Gewerbeanmeldung irgendwie enthalten sein.

Ggf. den Charakter der Betreuungsform mit/bei der "Heimaufsicht" erfragen.



Gepostet am 30.01.2023 um 15:14 von:
Benutzer: SE-Schwarzarbeit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123919#post123919


Beitrags-Print by Breuer76