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Hallo,
wenn mit den zubereiteten Speisen und Getränke die betreuten Personen verpflegt werden, würde ich diese der pflegerischen Tätigkeit zuordnen. Deshalb keine Gewerbe-Anmeldung für diese Tätigkeit.
Grüße
HBinder
Gepostet am 30.01.2023 um 14:07 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123917#post123917
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