Forum-Gewerberecht

» Zucht von Schlangen und Mäusen «

Naja, eingereicht hat der Züchter die Gewerbe-Anmeldung mit der Tätigkeit "Hobby-Königspthonzucht", aber ich habe die Anmeldung nach Rücksprache mit ihm nicht bearbeitet. Das von ihm eingereichte Formular habe ich aber dennoch dem Veterinäramt zur Kenntnis übermittelt mit dem Hinweis, dass es gewerberechtlich eher unter den § 6 fällt.



Gepostet am 26.01.2023 um 11:27 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123896#post123896


Beitrags-Print by Breuer76