Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen.

Der Züchter gibt hier zunächst an, dass es sich um eine reine Hobbyzucht handeln soll. Laut seiner Aussage ist geplant, 2 Verpaarungen pro Jahr anzusetzen. Das würde 4 bis 16 Jungtiere pro Jahr bedeuten.

Laut Aussage des Veterinäramtes müssten es pro Jahr 100 Nachzuchten sein, damit er als vollgewerblicher Züchter eingeordnet wird.

Das Veterinäramt hat von mir von der vom Züchter eingereichten Gewerbe-Anmeldung eine Kopie erhalten. Zumindest in diese Richtung ist von mir als Gewerbebehörde mehr nicht wirklich möglich. Nun liegt es meiner Ansicht nach in der Aufgabe vom Veterinäramt, ihn da in gewisser Hinsicht "im Auge zu behalten".

Natürlich erzielt der Züchter mit dem Verkauf Einnahmen - diese muss er dann dem Finanzamt mitteilen.

Eine gewerbliche Betätigung habe ich für diesen speziellen Fall eher nicht ausmachen können (weil Tierzucht kein Gewerbe; siehe Rd.-Nr. 70 bis 72 zu § 6 und Rd.-Nr. 21 zu § 14 der Kommentierung Landmann/Rohmer).



Gepostet am 26.01.2023 um 09:54 von:
Benutzer: Marcel Fromm
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