Forum-Gewerberecht

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@ Roesje...
das sehe ich nicht unbedingt so... das Veterinäramt würde ja von uns informiert und muss ggfs. auch eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erteilen... ob das Veterinäramt unbedingt mehr Kontrollen macht, nur weil einmalig eine Gewerbeanmeldung getätigt wurde, bezweifle ich...
ich gehe eher davon aus, dass wir im Falle der Gewerbeanmeldung eine Akte anlegen würden, das Veterinäramt informieren würden und dann würde die Akte abgehängt und mehr oder weniger in Vergessenheit geraten, da wir gewerberechtlich ja keine Handhabe haben....



Gepostet am 23.01.2023 um 08:48 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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