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Genau genommen, ist Viehzucht [I]grundsätzlich[/I] Urproduktion und daher als solche nicht Gewerbe.

Es kann jedoch zuweilen zweifelhaft sein, ob Viehzucht (Aufzucht) vorliegt oder ein gewerbsmäßiger Viehhandel. In solchen Fällen wird das entscheidene Merkmal sein, ob der Betrieb mit einem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist, oder nicht. (Ziffer 71 zu § 6 GewO - Landmann/Rohmer).

Im weiteren Verlauf der Kommentierung wird zwar auch von der allg. Tierzucht gesprochen, aber wenn man das alles so liest, wird eigentlich deutlich, dass diese Bestimmung einst sehr eingebettet war zum Thema Landwirtschaft, Urproduktion eben.

Wenn man nun nur ein bisschen Kenntnis darüber besitzt, wie heutzutage Tierhandel/Tierzucht stattfindet, ist m.E.n. nicht pauschal jede sog. "Zuchtstätte" oder jeder sog. "Züchter" von insb. Haustieren wie Hunde, Katzen als Viehzüchter i.S.d. § 6 GewO zu werten, sondern es sollte genauer geschaut und geprüft werden, wie diese Zucht und der Verkauf der Tiere wirklich läuft und ob derjenige wirklich noch unter diesen Tatbestand fällt.

Bei den sog. Vermehrern, die alles vermehren und verscherbeln und dann irgendwelche Mischlinge als Rassehunde zu horrenden Preisen an den Mann bringen, unterstelle ich Gewinnerzielungsabsicht und gewerbsmäßigen Handel, abgesehen von einer gewissen Kriminalität > [URL]https://www.vier-pfoten.de/unseregeschichten/presse/januar-2023/illega
ler-welpenhandel-ist-weiter-ein-massives-problem[/URL]

Deswegen bin ich ja auch der Meinung, dass da eigentlich dringender Handlungsbedarf besteht. Das System TSchG und Veterinärämter funktioniert da in der Realität eindeutig nicht so gut, wie es im Sinne eines wirklichen Tierschutzes funktionieren müsste.



Gepostet am 23.01.2023 um 08:06 von:
Benutzer: Roesje
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