Forum-Gewerberecht
» Gewerbeanmeldung vor Erhalt der Handwerkskarte «
,
der Sachverhalt ist für mich nicht ganz klar. Wenn der Übernahmewillige schon ein Gewerbe mit derselben Tätigkeit in der Gemeinde hat, würde hier ja tatsächlich auch eine Ummeldung (Verlegung der Betriebsstätte) genügen. Das zu übernehmende Gewerbe müsste vom bisherigen Betreiber natürlich abgemeldet werden.
Das mit den Straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnissen verstehe ich gar nicht. Wer will da was von wem, wofür.
Sehe hier auf alle Fälle keine gewerberechtliche Relevanz.
Fragen zur Handwerkskarte beantworte ich lieber im nicht-öffentlichem Forum.
VG
Gepostet am 19.01.2023 um 16:14 von:
Benutzer: EinQuantumRecht
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123881#post123881
Beitrags-Print by Breuer76