Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung vor Erhalt der Handwerkskarte «

Hallo liebe Kollegen,

ich bin nun seit ca. 20 Jahren im Gewerbeamt tätig, doch leider häufen sich bei mir nun die Beanstandungen durch unser Landratsamt. Dort wurde das Personal aufgestockt, so dass Gewerbeanmeldungen nun "genauer angeschaut" werden können.

So habe ich bereits seit 06.12.2022 ein riesiges Problem. Ein Gewerbetreibender wollte zum 01.01.2023 einen bestehenden Pflasterer-Betrieb übernehmen. Deshalb wurde von uns sein bestehender anderer Betrieb abgemeldet und eine Gewerbeanmeldung wegen Übernahme (Pacht) des neuen Betriebes durchgeführt.
Doch nun wird diese Vorgehensweise vom Landratsamt nicht genehmigt und darauf bestanden, lediglich eine Gewerbeummeldung durchzuführen., um die Betriebsnummern zu reduzieren. Außerdem durften wir die Gewerbeanmeldung trotz vorliegender Ausnahmegenehmigung durch die Handwerkskammer nicht anmelden, weil jetzt darauf bestanden wird, dass eine Handwerkskarte bereits bei der Gewerbeanmeldung vorliegen muss.
Ebenso wird bemängelt, dass für den früheren Betrieb "Erd- und Gartenbauarbeiten" straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse vorgelegt werden müssen, obwohl der Gewerbetreibende keine Transporte des Aushubs durchführte und der Bedtrieb ja sowieso zum 31.12.2022 abgemeldet werden soll.
Könnt ihr mir weiterhelfen......



Gepostet am 19.01.2023 um 14:27 von:
Benutzer: Kirschner Martina
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123878#post123878


Beitrags-Print by Breuer76