Forum-Gewerberecht

» Zucht von Schlangen und Mäusen «

Bei mir möchte nun jemand die Zucht von Königspythons anzeigen. Ich denke aber eher daran, dass die Tierzucht allgemein von den Vorschriften der Gewerbeordnung ausgenommen ist.

Natürlich werde ich das Veterinäramt von der Gewerbe-Anmeldung unterrichten, aber diese nicht bearbeiten bzw. zurückweisen, da die Tierzucht von der GewO ausgenommen ist.

Seht ihr das auch so?



Gepostet am 19.01.2023 um 09:03 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123870#post123870


Beitrags-Print by Breuer76