Forum-Gewerberecht

» Indirektes Eintrittsgeld für Jahrmarkt «

Hallo,

bleibt die Höhe des Eintrittsgeld gleich oder wird für den Zeitraum des Jahrmarkts ein höheres Eintrittsgeld verlangt?

Falls das Eintrittsgeld nicht erhöht wird, dann wäre es m.A.n. in Ordnung. Das Eintrittsgeld bezieht sich schließlich nicht auf den Jahrmarkt, sondern auf das gesamt Gelände inkl. den Badesee. Das während des Jahrmarkts alle kostenfreien Zugang, auch zu den restlichen Angeboten des Geländes haben, ist m.A.n. nicht vertretbar.

In Zoos, Freizeitparks oder dergleichen finden auch saisonale Märkte statt. Denoch bleibt das Eintrittsgeld für die jeweilige Anlage bestehen.

Von daher würde ich den Jahrmarkt in der Form festsetzen, wenn sonst nichts dagegen spricht.

Schöne Grüße



Gepostet am 10.01.2023 um 10:19 von:
Benutzer: H. Allgaier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123808#post123808


Beitrags-Print by Breuer76