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Unterscheidungen:
jeden wir von einem Jahrmarkt / Volksfest mit größeren Aufbauten und mehreren Tagen / Wochen oder von einem Floh- / Trödelmarkt mit "paar Stunden" Dauer und überwiegend nur Tischen / Schirmen also eher Möblierung.
Auch muß man differenzieren, ob der Markt nicht baurechtlich relevant ist, da er per Definition keine bauliche Anlage ist, ob er insgesamt genehmigt werden muss oder nur Teile (z.B. große Zelte)

Der einmalige Flohmarkt ist keine bauliche Anlage, da der Markt nicht auf Dauer angelegt ist und die Aufbauten auch nicht länger stehen als ein parkendes Auto. Bei einem regelmäßigen Flohmarkt (mehr als nur gelegentlich / paar mal im Jahr) z. B. jedes Wochenende oder auch Wochenmärkten usw. kann der gesamte Markt / die Fläche als andere Nutzung gesehen werden und die Änderung damit baugenehmigungspflichtig sein.

Bei einem Jahrmarkt / Volksfest oder auch mehrwöchigem Weihnachtsmarkt sind oft ja auch Buden / Zelte / Fahrgeschäfte und andere größere Aufbauten vorhanden, die grundsätzlich schonmal bauliche Anlagen sind. Manche davon sind dann z. B. als fliegende Bauten mit Prüfbuch anzeigepflichtig, werden also einzeln bauaufsichtlich geprüft, viele andere sind genehmnigungsfrei.
Dieser Jahrmarkt findet aber i.d.R. nicht so häufig statt (z. B. 3 x im Jahr). Hier hat unsere oberste Bauaufsicht (Bayern) mit einem Schreiben klargestellt, das sie für solche gelegentliche Feste / Märkte keine Baugenehmigungspflicht sieht. Da es sich aber um bauliche Anlagen handelt, kann es insbes bei Mißständen durchaus erforderlich sein, bauaufsichtlich einzuschreiten, wenn die Fremdnutzung des Parkplatzes durch den Markt z. B. zu einem Verkehrschaos führt oder abends (berechtigte) Lärmbeschwerden entstehen.

Bei uns informiert unser Ordnungsamt über alle Veranstaltungen die Bauaufsicht. Wir handhaben es dann so, das bei einer größeren Nutzung baurechtlich pflichtiger Stellplätze eine Erklärung des Nutzers gefordert wird, mit der er klarstellt, das für den Veranstaltungszeitraum durch langjährige Erfahrungen oder Alternativmaßnahmen sichergestellt wird, das die entfallenen Flächen in dem Zeitraum nicht gebraucht werden.

Beim Freibad in der Wintersaison oder beim Fußballstadion an spielfreien Tagen ist das ja nachvollziehbar. Oder es werden andere Flächen angemietet und die Besucher mit Bussen geshuttelt usw.



Gepostet am 10.12.2022 um 15:58 von:
Benutzer: Martin Halbinger
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