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 Moin  

Also ich habe schon viele seltsame Dinge in Sachen Handelsregister erlebt, aber so etwas noch nicht. Wenn mir etwas seltsam oder falsch vorkommt, schreibe ich das AG an und teile den Sachverhalt mit, damit die das entsprechend prüfen können.
Habe aber auch schon häufig festgestellt, dass dann alles so seltsam (und für mich falsch) bleibt und vieles davon auch anscheinend so rechtlich in Ordnung ist.

Letztendlich prüfe ich nach der GewO, ob das passt, informiere, wo es nach meinem Ermessen etwas an andere Behörden/Gerichte zu informieren gibt und habe somit alles getan, um dazu beitzutragen, dass das System funktioniert. Wenn es dann wegen rechtlicher Gegegenheiten, aus Gründen der Untätigkeit anderer Behörden oder aus sonstigen Gründen versagt... dann nicht mehr mein Problem  Weißnicht  

Ergo: Ich würde den Kontakt mit beiden Gerichten suchen bzw. den SV beiden mitteilen und mal abwarten. Und wenn einer Anmeldung gewerberechtlich nichts im Wege steht, anmelden. Auch, wenn es mit einer gehörigen Portion Unwillen und Bauchweh geschieht.



Gepostet am 09.12.2022 um 08:40 von:
Benutzer: Roesje
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