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Hallo liebe Mitstreiter,

ich möchte auf diese Thematik mal mit einer Besonderheit eingehen, denn bei uns hat sich nun folgendes ereignet:

Ich erhielt die Anmeldung einer Firma "Beispiel International Spedition GmbH" mit einer Handelsregistereintragung aus dem benachbarten Handelsregisterbezirk eines kleinen nördlich gelegenen Bundeslandes.
Sitz der Gesellschaft eben jener benachbarte Handelsregisterbezirk.
Geschäftsanschrift jedoch in meinem Handelsregisterbezirk.

Folglich wäre die Gesellschaft nun in meinem Bezirk als Gewerbe anzumelden, da dies die eigentliche Betriebsstätte ist.

Aber jetzt kommt die Besonderheit, mit der ich noch nicht weiß, wie ich mit ihr umzugehen habe:

Unter der [B]gleichen[/B] Adresse befindet sich schon eine GmbH mit:

-exakt dem gleichen Namen "Beispiel International Spedition GmbH"
-exakt der gleichen Tätigkeit
-exakt den gleichen Geschäftsführern

Einziger Unterschied: diese bereits seit Jahren ansässige GmbH wurde in unserem eigenen Handelsregisterbezirk eingetragen. Die neue (aber exakt gleichnamige) GmbH wurde im benachbarten Handelsregisterbezirk eingetragen. Demzufolge ist der einzige Unterschied der Ort und die Nummer der Handelsregistereintragung.

Es besteht aber nun somit für Gewerbeanfragen und dergleichen eine massiv erhöhte Verwechslungsgefahr, die scheinbar auch künstlich herbeigeführt werden sollte, denn der für die GmbH tätige Notar wollte mir keine Auskünfte zu den Hintergründen dieser quasi "Doppeleintragung" preisgeben.

Meine Frage ist nun:

1. Ist das rechtmässig? Ich selbst fürchte fast, ja...

2. Hat das benachbarte Handelsregistergericht nicht eigentlich zu prüfen, dass es zu so einer Verwechslung kommen kann aufgrund der Namensdoppelung?


Hat das schon mal jemand in der Form erlebt?


Grüße aus dem Norden!



Gepostet am 08.12.2022 um 17:49 von:
Benutzer: 27711 OHZ
Der Original-Beitrag :
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