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Hallo aus Helmstedt,

ich kann mich dunkel aus grauer Vorzeit erinnern, dass man eine Baugenehmigungspflicht durchaus damit begründen konnte, dass für diese Veranstaltung Einstellplätze zu nutzen sind, die dann für den eigentlichen Rechteinhaber, z.B. einen Supermarkt, dann nicht nutzbar waren. Das galt auch für Sonntage.

Ob das allerdings heute noch möglich ist            

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 08.12.2022 um 07:51 von:
Benutzer: Delius
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