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» Gewerbeanmeldung mit 17? «

[quote][i]Original von Tessa[/i]
Keine Firma kann von einem 17 Jährigen, 10 Jährigen oder gar 6 Jährigen geleitet werden. Dafür bedarf es einer ausdrücklichen Erlaubnis der Erziehungs- oder Vertretzungsberechtigen. Sind die Eltern verstorben kann ein [URL=https://www.testrechtsschutzversicherung.de/firmenrechtsschutz-advocar
d/]Anwalt[/URL] des Vertrauens bis zum 18.Lebensjahr die Geschäfte überwachen und einen Geschäftsführer bestellen. Doch würden da die Einnahmen von 100 Euro nicht ausreichen. Meiner Meinung nach wird wegen Geringfügkeit und wenig Erfolgsaussicht die Firma innerhalb weniger Monate vom Amt geschlossen.[/quote]

Wie oben dargelegt kann auch ein Minderjähriger mit Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (z.B. Eltern) und mit Genehmigung des Familiengerichtes selbständig ein Gewerbe betreiben. Es obliegt dem Familiengericht festzustellen, ob der Minderjährige die geistige Reife und die Fähigkeiten zur Führung eines selbständigen Gewerbebetriebes besitzt. Nur weil Sie sich das nicht vorstellen können, heißt das nicht, dass es nicht trotzdem so sein kann.



Gepostet am 07.12.2022 um 13:46 von:
Benutzer: SteBa
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