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» Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielautomaten «

 Moin   aus Much,

ich möchte hier mal kurz skizzieren, warum Geldspielgeräte nicht in eine Tankstelle gehören.  Formulier  
Das Spielrecht verlangt für die Bestätigung einer Geeignetheit das Vorhandensein einer Gaststätte, und zwar einer Gaststätte im "klassischen" Sinne.
In einer Tankstelle, die um einen Getränkeausschank erweitert ist, liegt ein Gaststättenbetrieb im Sinne des Gaststättengesetzes nicht vor. Ein Getränkeausschank neben dem Tankstellenbetrieb ist lediglich als Annex zum Hauptbetrieb zu werten.

Daher kann eine Geeignetheit für Aufstellungsorte dieser Art nicht bestätigt werden.

Schöne Grüße aus dem sonnigen Much  smile  



Gepostet am 21.03.2007 um 09:24 von:
Benutzer: Michael Streich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12360#post12360


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