Forum-Gewerberecht

» Gewerbeabmeldung ohne Gewerbeanmeldung? «

Es handelt sich um eine Dauerordnungswidrigkeit. Damit beginnt die Verfolgungsverjährungsfrist erst zu laufen, wenn die an sich andauernde Pflicht zur Anmeldung entfällt und das wäre der Zeitpunkt der Beendigung des Gewerbes.

Das ist eine Regelung, die für uns Gewerberechtler recht komfortabel ist.    



Gepostet am 17.11.2022 um 17:08 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=123514#post123514


Beitrags-Print by Breuer76