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» Gewerbeabmeldung ohne Gewerbeanmeldung? «

Vielen dank für die Antwort.

Aber es muss doch Fristen geben um ggf. eine Verfolgungsverjährung nach § 31 zu bemessen, welche in diesem Fall 6 Monate ist, oder nicht?

Aber nun die Frage:

A. Ab welchem Zeitpunkt startet eine Verjährung bei nicht erfolgter Gewerbeanmeldung? 6 Monate nach Betriebsschliesung?

B. Ab welchem Zeitpunkt startet eine Verjährung bei nicht erfolgter Gewerbeabmeldung?

Der Betrieb ist schon mehr als 6 Monate aus dem Handelsregister gelöscht.

Vielen Dank für die Hilfe!  Danke  



Gepostet am 17.11.2022 um 17:02 von:
Benutzer: mera6712
Der Original-Beitrag :
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